Das Leben ist bunt – aber Farben werden leider nicht von allen Menschen ähnlich intensiv wahrgenommen: Farbenblindheit und Rot-Grün-Schwäche sind weitverbreitete Farbsinnstörungen. Siehst du die Zahl 74 im Bild?
Eine rot-grün-schwäche betrifft viele Menschen und sollte bei der Gestaltung von barrierefreien Inhalten berücksichtigt werden.
Der «Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit» macht Barrierefreiheit Pflicht, auch für Schweizer Unternehmen, die ihre Produkte im EU-Raum anbieten. In Zukunft müssen digitale Produkte – also insbesondere Websites, Apps oder auch Geldautomaten – inklusiv und barrierefrei gestaltet sein. Bist du bereit? Nutze die Chance für dein Unternehmen.
Tipps für Barrierefreiheit:
- Keine alleinige Informationsvermittlung durch Farben
- Vermeidung von Rot-Grün-Kontrasten
- Alternative Farbwahl
- Kontrastreiche Gestaltung
- barrierefreie Diagramme und Grafiken
- Testen der Barrierefreiheit.
Hilfe findest du bei mir.
